Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftührer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte über einem Betrag von 500,00 EUR bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes.