Handelsregister · HRA 110045 früher Amtsgericht Goslar
Chronologischer Auszug
Schloss-Apotheke Nachfolger Anna Katharina Kleist e. Kfm. · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schloss-Apotheke Dr. Johannes Dücker e.Kfm. b) Bad Harzburg | b) Inhaber: Dr. Dücker, Johannes, Apotheker, Bad Harzburg | a) Einzelkaufmann b) Der Übergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Dr. Johannes Dücker ausgeschlossen. | a) 28.02.2006 Jahnke b) Tag der ersten Eintragung: 12.02.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.02.2006. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß Artikel 65 S. 3 EGHGB eingetragen. Geschäftsanschrift: Breite Str. 12, 38667 Bad Harzburg-Bündheim | a) 22.10.2020 Fahldieck b) Fall 2 | |||
| 3 | a) Geändert, nun: Schloss-Apotheke Nachfolger Anna Katharina Kleist e. Kfm. | b) Nicht mehr Inhaber: Dr. Dücker, Johannes, Apotheker, Bad Harzburg Eingetreten als Inhaber: Kleist, Anna Katharina, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 15.12.2020 Dunkel-Waldschläger b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.