Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.03.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß Artikel 65 S. 3 EGHGB eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Der Übergang der im bisherigen Geschäftsbetrieb entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf den neuen Inhaber ist beim Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden.
Der Übergang der in dem Geschäftsbetrieb entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch die neue Inhaberin ausgeschlossen worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.