Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, des Tourismus sowie ausgewählte Dienstleistungen für die Bevölkerung; Nutzung erneuerbarer Energie und deren Vermarktung; Vermietung und Verpachtung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd Wenzel
Rietschen
Vorstand
Severin Glibowski
Weißwasser/O.L.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.11.1991 zuletzt geändert am 29.06.2001
Die Generalversammlung vom 12.11.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.11.2012 hat die Änderung des § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.05.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds), 8 (Beendigung Beschäftigungsverhältnis), 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte) und 36 a (Besondere andere Rücklage (sog Beteiligungsfonds)) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung der LPG Daubitz (LPG-Register Kreis Weißwasser, Band III, Blatt 3).
In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung des Sitzes der Genossenschaft geändert. Der Sitz lautet nunmehr Rietschen. Von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 27 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.