die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen aller Art mit Ausnahme an Aktiengesellschaften sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen; die Verwaltung, Nutzung und gewerbliche Vermietung des der Gesellschaft gehörenden und von ihr künftig zu erwerbenden Vermögens, insbesondere von Immobilien und Gesellschaftsanteilen sowie sämtlicher Aktiva und Passiva der bisherigen Schlecht GmbH & Co. Verwaltungs KG mit dem Sitz in Bayreuth bzw. Emtmannsberg.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jutta Schlecht
Emtmannsberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1991
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 500 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 8 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen und den bisherigen § 10 (Kostentragung) gestrichen.
Berichtigung der lfd. Nr. 2 wegen eines Rechenfehlers im Gesellschafterbeschluss vom 06.07.2007: Das neue Stammkapital beträgt statt 26.200,00 EUR richtig 26.100,00 EUR.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.9.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.02.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 ff SB;
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