Handelsregister · HRA 2416
Chronologischer Auszug
Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog · Amtsgericht Aurich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog b) Langeoog c) Gegenstand der Eigenbetriebe: Die Schiffahrt und die Kurverwaltung der Inselgemeinde werden als Eigenbetriebe auf der Grundlage dieser Betriebssatzung und der gesetzlichen Vorschriften geführt. Zweck des Eigenbetriebs Schiffahrt ist der öffentliche Personen- und Güterverkehr zwischen dem Festland und der Insel sowie der Betrieb eines Flugplatzes. Zweck des Eigenbetriebs Kurverwaltung ist die Entwicklung und Förderung des Fremdenverkehrs und,des Kurwesens im Gemeindegebiet. Sie unterhält und verwaltet die Einrichtungen des Kur- und Badebetriebes. Die den Eigenbetrieben dienenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind in der Anlage dieser Satzung aufgeführt. Die entsprechenden Pachtverhältnisse werden in einem gesonderten Vertrag geregelt. | a) Der Werkleiter vertritt den Eigenbetrieb in Angelegenheiten die der Entscheidung der Werkleitung unterliegen, im übrigen vertritt der Gemeindedirektor den Eigenbetrieb. Der Werkleiter kann seine Vertretungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im Einzelfall auf Bedienstete der Eigenbetriebe übertragen. Werkleiter der Eigenbetriebe ist der Gemeindedirektor. b) Werkleiter: Göken, Frerich, Langeoog, *XX.XX.XXXX | a) Die Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog ist ein Eigenbetrieb der Inselgemeinde Langeoog und eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Satzung vom 01.03.2003 | a) 14.02.2006 Fecht b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.02.2006. | |
| 2 | a) Der Werkleiter vertritt den Eigenbetrieb in Angelegenheiten die der Entscheidung der Werkleitung unterliegen, im Übrigen vertritt der Bürgermeister den Eigenbetrieb. Werkleiter des Eigenbetriebs ist der Bürgermeister. b) Werkleiter und Bürgermeister: Janssen, Hans, Langeoog, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Werkleiter: Göken, Frerich, Langeoog, *XX.XX.XXXX | a) Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat am 09.02.2005 die Neufassung der Betriebssatzung beschlossen. | a) 20.04.2007 Hicken | ||
| 3 | b) Bestellt als Werkleiter und Bürgermeister: Garrels, Uwe, Langeoog, *XX.XX.XXXX | a) Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat am 15.03.2012 die Neufassung der Betriebssatzung, insbesondere des § 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital) beschlossen. | a) 12.07.2013 Leeling b) Fall 3 | ||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hauptstr. 28, 26465 Langeoog | a) 24.10.2013 Pude | |||
| 5 | a) Der Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb in Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, im übrigen vertritt der Bürgermeister den Eigenbetrieb. Betriebsleiter des Eigenbetriebes ist der Bürgermeister. b) Nicht mehr Werkleiter und Bürgermeister: Janssen, Hans, Langeoog, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Betriebsleiter und Bürgermeister: Garrels, Uwe, Langeoog, *XX.XX.XXXX | a) Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat mit der Neufassung der Betriebssatzung am 15.03.2012 die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 18.03.2015 Schoenfelder | ||
| 6 | c) Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes ist der öffentliche Personen- und Güterverkehr zwischen dem Festland und der Insel sowie der Betrieb eines Flugplatzes. Der Eigenbetrieb darf alle mit dem Betriebszweck zusammenhängende Geschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. | a) Betriebsleiter des Eigenbetriebes ist der Bürgermeister der Inselgemeinde. Dieser handelt alleine. | a) Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat mit der Neufassung der Betriebssatzung vom 07.12.2017 auch die Änderung der Satzung in § 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), § 2 (Gegenstand und Aufgaben des Eigenbetriebes) und § 3 (Zusammensetzung und Zuständigkeit der Betriebsleitung) beschlossen. | a) 27.12.2017 Leeling b) Fall 7 | |
| 7 | b) Nicht mehr Betriebsleiter und Bürgermeister: Garrels, Uwe, Langeoog, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Bürgermeisterin und Betriebsleiterin: Horn, Heike, Langeoog, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2020 Galle |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.