Handelsregister · HRA 2416

Chronologischer Auszug

Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.07.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog

b)
Langeoog

c)
Gegenstand der Eigenbetriebe: Die Schiffahrt
und die Kurverwaltung der Inselgemeinde
werden als Eigenbetriebe auf der Grundlage
dieser Betriebssatzung und der gesetzlichen
Vorschriften geführt.
Zweck des Eigenbetriebs Schiffahrt ist der
öffentliche Personen- und Güterverkehr
zwischen dem Festland und der Insel sowie
der Betrieb eines Flugplatzes.
Zweck des Eigenbetriebs Kurverwaltung ist
die Entwicklung und Förderung des
Fremdenverkehrs und,des Kurwesens im
Gemeindegebiet. Sie unterhält und verwaltet
die Einrichtungen des Kur- und
Badebetriebes.
Die den Eigenbetrieben dienenden
Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
sind in der Anlage dieser Satzung aufgeführt.
Die entsprechenden Pachtverhältnisse
werden in einem gesonderten Vertrag
geregelt.
a)
Der Werkleiter vertritt den Eigenbetrieb in
Angelegenheiten die der Entscheidung der
Werkleitung unterliegen, im übrigen vertritt der
Gemeindedirektor den Eigenbetrieb.
Der Werkleiter kann seine Vertretungsbefugnis für
bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im
Einzelfall auf Bedienstete der Eigenbetriebe
übertragen.
Werkleiter der Eigenbetriebe ist der
Gemeindedirektor.

b)
Werkleiter:
Göken, Frerich, Langeoog, *XX.XX.XXXX
a)
Die Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog ist ein Eigenbetrieb
der Inselgemeinde Langeoog und eine juristische Person des
öffentlichen Rechts.
Satzung vom 01.03.2003
a)
14.02.2006
Fecht

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
14.02.2006.
2a)
Der Werkleiter vertritt den Eigenbetrieb in
Angelegenheiten die der Entscheidung der
Werkleitung unterliegen, im Übrigen vertritt der
Bürgermeister den Eigenbetrieb.
Werkleiter des Eigenbetriebs ist der Bürgermeister.

b)
Werkleiter und Bürgermeister:
Janssen, Hans, Langeoog, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Werkleiter:
Göken, Frerich, Langeoog, *XX.XX.XXXX
a)
Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat am 09.02.2005 die
Neufassung der Betriebssatzung beschlossen.
a)
20.04.2007
Hicken
3b)
Bestellt als
Werkleiter und Bürgermeister:
Garrels, Uwe, Langeoog, *XX.XX.XXXX
a)
Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat am 15.03.2012 die
Neufassung der Betriebssatzung, insbesondere des § 1
(Eigenbetrieb, Name, Stammkapital) beschlossen.
a)
12.07.2013
Leeling

b)
Fall 3
4b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hauptstr. 28, 26465 Langeoog
a)
24.10.2013
Pude
5a)
Der Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb in
Angelegenheiten, die der Entscheidung der
Betriebsleitung unterliegen, im übrigen vertritt der
Bürgermeister den Eigenbetrieb.
Betriebsleiter des Eigenbetriebes ist der
Bürgermeister.

b)
Nicht mehr
Werkleiter und Bürgermeister:
Janssen, Hans, Langeoog, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Betriebsleiter und Bürgermeister:
Garrels, Uwe, Langeoog, *XX.XX.XXXX
a)
Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat mit der Neufassung
der Betriebssatzung am 15.03.2012 die Änderung der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
18.03.2015
Schoenfelder
6c)
Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes
ist der öffentliche Personen- und Güterverkehr
zwischen dem Festland und der Insel sowie
der Betrieb eines Flugplatzes.

Der Eigenbetrieb darf alle mit dem
Betriebszweck zusammenhängende
Geschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner
Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen
oder Unternehmen bedienen.
a)
Betriebsleiter des Eigenbetriebes ist der
Bürgermeister der Inselgemeinde.
Dieser handelt alleine.
a)
Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat mit der Neufassung
der Betriebssatzung vom 07.12.2017 auch die Änderung der
Satzung in § 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), § 2
(Gegenstand und Aufgaben des Eigenbetriebes) und § 3
(Zusammensetzung und Zuständigkeit der Betriebsleitung)
beschlossen.
a)
27.12.2017
Leeling

b)
Fall 7
7b)
Nicht mehr
Betriebsleiter und Bürgermeister:
Garrels, Uwe, Langeoog, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Bürgermeisterin und Betriebsleiterin:
Horn, Heike, Langeoog, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2020
Galle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.