Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 1.000,- DM bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Zu Rechtsgeschäften über 2.000,- DM und Dienstverträgen braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zu Grundstücksverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Güthoff
Brakel
Vorstand
Michael Menne
Brakel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.03.1980 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.03.1986 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.06.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Brakel VR 161) getreten. Freigegeben am 25.03.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.