Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und die beiden Stellvertreter. Der 1. Vorsitzende und einer der Stellvertreter vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Satzung Blatt 4 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 19.05.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Satzung
Satzung vom 20.01.1994
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.