Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als der, jeweils bei der Jahreshauptversammlung festgelegten Summe, belasten, ist jedes einzelne Vorstandsmitglied (§ 26 BGB), entsprechend seines jeweiligen Ressorts, bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als der festgelegten Summe belasten sowie für Miet- und andere Verträge benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Lengert
Solingen
Vorstand
Maria Christina Velikonja-Kunze
Solingen
Vorstand
Michael Lüttgens
Solingen
Vorstand
Christian Böhler
Erkrath
Vorstand
Oliver Hack
Solingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.04.1994 zuletzt geändert am 07.11.2006
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Solingen: 09.08.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1409 Amtsgericht Solingen getreten. Freigegeben am 03.09.2009.
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