Handelsregister · HRB 6142
Chronologischer Auszug
Schierling Immobilien GmbH · Amtsgericht Regensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sonnenstein Wohnbau GmbH b) Schierling c) An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Herstellung von Wohnungen auf eigenen Grundstücken durch Fremdfirmen. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Noack, Martha, geb. Kagerbauer, kaufm. Angestellte, Schierling einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Noack, Roman, Schierling | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.04.1994 zuletzt geändert am 05.07.1995 | a) 08.12.2003 Greiner b) Tag der ersten Eintragung: 30.10.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 SB; |
| 2 | a) Schierling Assekuranz Service GmbH b) Geschäftsanschrift: Schäfflerstraße 5, 84069 Schierling c) An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Herstellung von Wohnungen auf eigenen Grundstücken durch Fremdfirmen, weiter Verkaufspräsentationen sowie Anlageberatung und die Vermittlung von Investmentprodukten und Finanzdienstleistungen in der Weise, daß ausschließlich Anlage- und Abschlußvermittlung betrieben wird zwischen Kunden und - einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, - einem nach § 53 b Abs. 1 S.1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, - einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder - einer ausländischen Investmentgesellschaft, wobei sich diese Finanzdienstleistungen beschränken auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft i.S.d. §§ 96 - 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Ausgenommen sind auch Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (nicht genehmigungspflichtiger Unternehmensgegenstand nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG) | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2010 mit Nachtrag vom 16.03.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 09.04.2010 Kutzer | |||
| 3 | c) Der An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Herstellung von Wohnungen auf eigenen Grundstücken durch Fremdfirmen, die Vermittlung von Versicherungsverträgen, weiter Verkaufspräsentationen sowie Anlageberatung und die Vermittlung von Investmentprodukten und Finanzdienstleistungen in der Weise, daß ausschließlich Anlage- und Abschlußvermittlung betrieben wird zwischen Kunden und - einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, - einem nach § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, - einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder - einer ausländischen Investmentgesellschaft, wobei sich diese Finanzdienstleistungen beschränken auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Ausgenommen sind auch Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (nicht genehmigungspflichtiger Unternehmensgegenstand nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG) | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 08.06.2010 Kutzer | |||
| 4 | a) Schierling Immobilien GmbH c) An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Herstellung von Wohnungen auf eigenen Grundstücken durch Fremdfirmen, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, Vermittlung von Versicherungsverträgen, weiter Verkaufspräsentationen sowie Anlageberatung und Vermittlung von Investmentprodukten und Finanzdienstleistungen in der Weise, dass ausschließlich Anlage- und Abschlußvermittlung betrieben wird zwischen Kunden und - einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, - einem nach § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, - einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder - einer ausländischen Investmentgesellschaft, wobei sich diese Finanzdienstleistungen beschränken auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Ausgenommen sind auch Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (nicht genehmigungspflichtiger Unternehmensgegenstand nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG). | b) Personendaten von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Noack, Martha, Schierling, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 24.08.2015 Kiderlen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.