das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen für den Hotel- und Gastronomiebereich einschließlich der Beteiligung als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin an solchen Unternehmen, insbesondere an Personengesellschatten dieser Art. Darüberhinaus betreibt das Unternehmen Marketing für den Hotel- und Gastronomiebereich. Zum Unternehmensgegenstand gehört ferner das Aufstellen von Geldspielautomaten und das Betreiben von Spielhallen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Thomas Schenkel
Duisburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.05.1989
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1a (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 04.07.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SB Bl. 21-32
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.