Handelsregister · HRB 11958

Registerinformationen

Scheffer Fenster- und Solartechnik GmbH · Amtsgericht Münster

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Scheffer Fenster- und Solartechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Sassenberg
Geschäftsanschrift
Füchtorfer Straße 60, 48336 Sassenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11958
Gericht
Amtsgericht Münster
Letzte Eintragung
28.09.2010
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen, die Abkanttechnik, sonstige Metallbauarbeiten sowie die Planung und der Vertrieb von Solartechnik.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Scheffer

Sassenberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2009
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung mit der Scheffer Metallbautechnik (Amtsgericht Aachen HRB 15755) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2009 Teile des Vermögens der Scheffer Metallbautechnik GmbH ( Teilbetrieb "Fenster- und Fassadenbau, Kleines Objektgeschäft") mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 15755) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2010 wirksam geworden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.