Handelsregister · HRB 12764 HB
Chronologischer Auszug
Schauburg Kino GmbH · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schauburg Kino GmbH b) Bremen c) die Vorführung von Filmwerken, die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, die Medienauswertung der von der Gesellschaft durchgeführten kulturellen Veranstaltungen und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. | 51.000 DM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Geschäftsführer: 1. Brocki, Manfred, Betriebswirt, Bremen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.10.1989 | a) 20.07.2005 Rothaar, Tanja b) Gesellschaftsvertrag Bl.8 Tag der ersten Eintragung 16.01.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Vor dem Steintor 114 - 116, 28203 Bremen | a) 30.03.2015 Schröder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.