Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident. Er vertritt den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich. Der Präsident wird bei Verhinderung zunächst vom Vizepräsidenten, danach vom Schatzkanzler vertreten. Der Vertretungsfall ist nicht nachzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Löffelholz
Neustadt am Rübenberge
Vorstand
Thomas Stolte
Neustadt a. Rbge.
Vorstand
Sven Scharnhorst
Spelle
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.11.1981
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Generalversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.12.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006.
Satzung Blatt 64 bis 67 der Akten
Beschluss Blatt 38 bis 41 der Akten
Beschluss Blatt 77 bis 79 der Akten
Satzung Blatt 80 bis 83 der Akten
Eintragung vom 11.03.2013 auf Grund eines technischen Fehlers wiederholt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.