Handelsregister · VR 20226
Chronologischer Auszug
Scharfschützen-Gesellschaft Bad Staffelstein / Ebensfeld e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Scharfschützen-Gesellschaft Bad Staffelstein / Ebensfeld e.V. b) Bad Staffelstein | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand kann über laufende und dringende Ausgaben bis 100 DM alleine verfügen. Der Ausschuß kann Ausgaben bis 500 DM bewilligen. b) 3. Schützenmeister: Vietze, Peter, Maschineneinsteller, Rattelsdorf- Poppendorf 1. Schützenmeister: Mayer, Dietmar, Ebensfeld-Döringstadt, *XX.XX.XXXX 2. Schützenmeister: Herr, Sabine, Ebensfeld-Freiberg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 06.06.1962 zuletzt geändert am 28.03.2003 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Schützenmeister, dem 2. Schützenmeister und dem 3. Schützenmeister. | a) 17.01.2006 Ruschke b) Tag der ersten Eintragung: 10.08.1962. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4-8,15,39f, 67, SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: 3. Schützenmeister: Vietze, Peter, Maschineneinsteller, Rattelsdorf- Poppendorf Gewählt: 3. Schützenmeister: Zipfel, Michael, Bad Staffelstein-Wolfsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 05.05.2011 Forkel | ||
| 3 | a) Der/die erste Schützenmeister(in) vertritt allein. Der/die zweite und dritte Schützenmeister(in) vertreten gemeinsam. Alle Ausgaben unterliegen der Zustimmung des Ausschusses oder Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist bevollmächtigt, laufende und dringend sich ergebende Ausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,00 € ohne Zustimmung des Ausschusses zu regeln. Gelegentlich der Ausschusssitzungen hat er über die erfolgten Ausgaben Rechnung zu erlegen und die Genehmigung de Ausschusses einzuholen. Der Ausschuss kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500,00 € bewilligen. Anlässlich des Hauptschießens können die Befugnisse des/ der 1. Schützenmeister/in und des Ausschusses durch die Mitgliederversammlung erweitert werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 mit Nachtrag vom 16.10.2020 und vom 09.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesonders wurde § 12 (Das Schützenmeisteramt) geändert. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/r ersten Schützenmeister/in, dem/r zweiten Schützenmeister/in und dem/r dritten Schützenmeisterin. | a) 25.02.2022 Bock b) Satzung Bl. 113 SB; | |
| 4 | b) Ausgeschieden: 3. Schützenmeister: Zipfel, Michael, Bad Staffelstein-Wolfsdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: 3. Schützenmeister: Rennert, Markus, Ebensfeld OT Döringstadt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Schützenmeister: Mayer, Dietmar, Ebensfeld OT Döringstadt, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2023 Berger | ||
| 5 | b) Geändert, nun: 1. Schützenmeister: Herr, Sabine, Ebensfeld OT Freiberg, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Schützenmeister: Gutgesell, Mark, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2025 Bock |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.