Handelsregister · VR 20226

Chronologischer Auszug

Scharfschützen-Gesellschaft Bad Staffelstein / Ebensfeld e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Scharfschützen-Gesellschaft Bad Staffelstein / Ebensfeld e.V.

b)
Bad Staffelstein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand kann über laufende und dringende
Ausgaben bis 100 DM alleine verfügen. Der Ausschuß
kann Ausgaben bis 500 DM bewilligen.

b)
3. Schützenmeister:
Vietze, Peter, Maschineneinsteller, Rattelsdorf-
Poppendorf
1. Schützenmeister:
Mayer, Dietmar, Ebensfeld-Döringstadt, *XX.XX.XXXX
2. Schützenmeister:
Herr, Sabine, Ebensfeld-Freiberg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 06.06.1962 zuletzt geändert am 28.03.2003

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Schützenmeister, dem 2.
Schützenmeister und dem 3. Schützenmeister.
a)
17.01.2006
Ruschke

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.08.1962.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4-8,15,39f, 67, SB;
2b)
Ausgeschieden:
3. Schützenmeister:
Vietze, Peter, Maschineneinsteller, Rattelsdorf-
Poppendorf
Gewählt:
3. Schützenmeister:
Zipfel, Michael, Bad Staffelstein-Wolfsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2011
Forkel
3a)
Der/die erste Schützenmeister(in) vertritt allein.
Der/die zweite und dritte Schützenmeister(in) vertreten
gemeinsam.
Alle Ausgaben unterliegen der Zustimmung des
Ausschusses oder Mitgliederversammlung. Der Vorstand
ist bevollmächtigt, laufende und dringend sich ergebende
Ausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,00 € ohne
Zustimmung des Ausschusses zu regeln. Gelegentlich
der Ausschusssitzungen hat er über die erfolgten
Ausgaben Rechnung zu erlegen und die Genehmigung de
Ausschusses einzuholen. Der Ausschuss kann ohne
Zustimmung der Mitgliederversammlung Ausgaben bis
zu einem Betrag von 2.500,00 € bewilligen. Anlässlich
des Hauptschießens können die Befugnisse des/ der 1.
Schützenmeister/in und des Ausschusses durch die
Mitgliederversammlung erweitert werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 mit Nachtrag vom 16.10.2020 und vom
09.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Insbesonders wurde § 12 (Das Schützenmeisteramt) geändert.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/r ersten Schützenmeister/in, dem/r
zweiten Schützenmeister/in und dem/r dritten Schützenmeisterin.
a)
25.02.2022
Bock

b)
Satzung Bl. 113 SB;
4b)
Ausgeschieden:
3. Schützenmeister:
Zipfel, Michael, Bad Staffelstein-Wolfsdorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
3. Schützenmeister:
Rennert, Markus, Ebensfeld OT Döringstadt, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Schützenmeister:
Mayer, Dietmar, Ebensfeld OT Döringstadt, *XX.XX.XXXX
a)
02.10.2023
Berger
5b)
Geändert, nun:
1. Schützenmeister:
Herr, Sabine, Ebensfeld OT Freiberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Gutgesell, Mark, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
a)
29.08.2025
Bock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.