Handelsregister · HRB 40566

Registerinformationen

schalten und walten gmbh · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
schalten und walten gmbh
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Düsseldorf
Geschäftsanschrift
Lilienthalstraße 31, 41515 Grevenbroich

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 40566
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
03.12.2019
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Das Entwickeln, die Realisierung und das Produzieren von Werbemaßnahmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sandra Jentsch

Grevenbroich

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thorsten Jentsch

Grevenbroich

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.07.2001.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 13 Sonderband
  • s.a. AG Düsseldorf HRA 13883
  • Auf Grund eines Erfassungsfehlers Spalten 2 c und 6 b erneut eingetragen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Abspaltung des unter der Firma Schalten und Walten Maria Richter Werbeagentur e.K. in Düsseldorf betriebenen Einzelunternehmens gem. §§ 123 ff UmwG. Die Spaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Spaltung zur Neugründung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11. Juni 2001 wirksam geworden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.