Das Entwickeln, die Realisierung und das Produzieren von Werbemaßnahmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann ferner ein jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sandra Jentsch
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thorsten Jentsch
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.07.2001.
Gesellschaftsvertrag Blatt 13 Sonderband
s.a. AG Düsseldorf HRA 13883
Auf Grund eines Erfassungsfehlers Spalten 2 c und 6 b erneut eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Abspaltung des unter der Firma Schalten und Walten Maria Richter Werbeagentur e.K. in Düsseldorf betriebenen Einzelunternehmens gem. §§ 123 ff UmwG. Die Spaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.
Die Spaltung zur Neugründung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11. Juni 2001 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.