Der Handel mit Gardinen, Sicht- und Sonnenschutzsystemen sowie Bodenbelägen aller Art, mit Ausnahme von Stein- und Keramikfliesen, einschließlich Zubehör, ferner die Montage von Gardinen- und Sonnenschutzsystemen sowie Service- und Verlegearbeiten im Zusammenhang mit Bodenbelägen. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich der Raumausstattung, insbesondere Beratung, Planung und Koordination.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Schätzle
Niedereschach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Vermögens von Herrn Schätzle, Frank, Niedereschach, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Frank Schätzle BOTEX e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 602798) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Freitext
Gesellschaftsvertrag: Sonderband 1 Blatt 13 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Schätzle, Frank, Niedereschach, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Frank Schätzle BOTEX e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 602798) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2026 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.05.2026 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.