Die Herstellung, die Reparatur, die Installation und der Verkauf von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hermann Albert Schätzle
Waldkirch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2024 mit Nachtrag vom 13.01.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Schätzle, Hermann Albert, Waldkirch, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Hermann Schätzle, Sanitärinstallationen e.K.", Denzlingen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 709244) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Schätzle, Hermann Albert, Waldkirch, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Hermann Schätzle, Sanitärinstallationen e.K.", Denzlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 709244) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe Ausgliederungsplanes vom 22.10.2025 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.