Die Beratung, Planung und Ausführung sowie die Lieferung und Montage von Heizungsanlagen, Sanitärinstallation, thermischen Solaranlagen und Photovoltaikanlagen, sowie die Erbringung von Kundendienstarbeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Reinhard Ludwig Schäfer
Königsfeld im Schwarzwald
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Claudia Maria Schäfer
Königsfeld im Schwarzwald
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens von Schäfer, Reinhard Ludwig, Königsfeld im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Schäfer Energietechnik u. Sanitärinstallation e.K.", Königsfeld im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 708763) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Schäfer, Reinhard Ludwig, Königsfeld im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Schäfer Energietechnik u. Sanitärinstallation e.K.", Königsfeld im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 708763) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2025 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.