Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft druch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann jedem Geschäftsführer die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Kemmerling
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19. April 1996
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband
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