Handelsregister · VR 80155

Registerinformationen

Schachverein Rüsselsheim 1929 · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schachverein Rüsselsheim 1929
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rüsselsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 80155
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
27.12.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Manfred Köppen

Wiesbaden

Vorstand

Jens Gerbig

Rüsselsheim

Vorstand

Joachim Wunschik

Rüsselsheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.06.1965 zuletzt geändert am 06.03.1977
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliedergruppen), § 15 (Zusammensetzung Vorstand), § 16 (die Vorsitzenden und der Kassierer), § 18 (der Kassierer), § 21 (der Webmaster), § 22 (der Materialwart), § 27 (die ordentliche Mitgliederversammlung) und § 30 (Wahl und Aufgaben der Rechnungsprüfer) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Gemeinnützigkeit) und 32 (Übertragung des Vereinsvermögens) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.11.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 32-39 Hauptband
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dam Kassierer.
  • Fall 2
  • Protokoll SÄ Blatt 48-54 Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Anmeldung Blatt 68/69, Protokoll/Beschluss Bl. 70 - 74 Sonderband
  • Fall 5
  • Beschluss Blatt 97 - 101 Sonderband
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 119 Sonderband
  • Beschluss Blatt 121-124 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.