Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer, von denen je zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind, wobei immer einer der beiden Vorsitzenden unter den Vertretern sein muss. Erklärungen, die den Verein mit mehr als 500,00 DEM verpflichten, bedürfen der mehrheitlichen Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand nach § 16 der Satzung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmuth Gehrecke
Hänigsen
Vorstand
Hans-Hinrich Busch
Uetze-Hänigsen
Vorstand
Günter Bohling
Uetze-Hänigsen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.11.1987 zuletzt geändert am 12.11.1993
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 76 d.A. Tag der ersten Eintragung: 01.02.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.