Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Je zwei Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Verfügungsbeschränkung für den Vorstand: Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, und für Dienstverträge braucht der vertretungsberechtigte Vorstand die Zustimmung des Gesamtvorstandes. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Satzung Blatt 74 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.04.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 637 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Satzung
Satzung vom 27.12.1984 zuletzt geändert am 25.11.2004
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.