Vorstand nach § 26 BGB sind der 1. und 2.Vorsitzende, sowie der Kassenwart. Der 1.Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der 2.Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3000,00 Euro, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen , Trainern / Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben, wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstands nach § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000, 00 Euro , sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert von über 10.000 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Kretz
Dielheim
Vorstand
Rudi Antoni
Heilbronn
Vorstand
Clemens Fellhauer
Ludwigshafen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.04.1986
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2018 hat die Neufassung der Satzung mit Ergänzung vom 15.04.2019 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.08.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.08.2014.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 38-46
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.