Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 500,-- Euro hinaus, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Lerner
Überlingen
Vorstand
Dominik Richers
Sipplingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.06.2002 mit Nachtrag vom 06.12.2002.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 05.02.2003
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