Handelsregister · VR 1298

Registerinformationen

Schachclub Pegnitz e.V. · Amtsgericht Bayreuth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schachclub Pegnitz e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Pegnitz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1298
Gericht
Amtsgericht Bayreuth
Letzte Eintragung
10.06.2025
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Johannes Sittner

Pegnitz

Vorstand

Juri Rimer

Pegnitz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.05.2000 zuletzt geändert am 26.05.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung des § 8 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beiträge, Rechnungsprüfung, Vereinsvermögen) und 7 (Organe des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2025 mit Nachtrag vom 06.06.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Name).

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Eingetragener Verein, entstanden durch Verschmelzung zur Neugründung des "Schachclub Pegnitz e.V.", Sitz Pegnitz - VR 785 - mit dem "Schachclub Creußen e.V.". Sitz Creußen VR 1001 - auf Grund des Verschmelungsvertrages vom 26.05.2000 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 26.05.2000, Satzung vom 26.05.2000.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.06.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. I SB;
  • Satzung Bl. II SB; Protokoll Bl. 11 ff SB;
  • Satzung Bl. III SB; Protokoll Bl. 14 ff. SB;
  • Satzung Bl. IV SB; Protokoll Bl. 20 und 21 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.