Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dirk König
Schwaikheim
Vorstand
Thomas Hauser
Remshalden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.05.1985 zuletzt geändert am 13.06.2013
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 7 (Eintritt der Mitglieder) und § 11 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 09.08.1985
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 142/147
Vorgang Nr. 2
Wortlaut der Satzung Sonderband Blatt 165 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 164
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 167
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.