Handelsregister · VR 978
Chronologischer Auszug
Schach-Club Wittstock e. V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schach-Club Wittstock e. V. b) Wittstock | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenführer. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter jeweils allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 300,00 EUR zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorsitzender: 1. Tefs, Arnold, *XX.XX.XXXX, Goldbeck Stellvertreter: 2. Winter, Thomas, *XX.XX.XXXX, Zaatzke Kassenführer: 3. Mietzner, Richard, *XX.XX.XXXX, Wittstock | a) eingetragener Verein Satzung vom: 05.10.2001 zuletzt geändert durch Beschluss vom 05.04.2002 | a) 14.08.2006 Buchholz b) Tag der ersten Eintragung: 19.09.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Kassenführer: 4. Pfennig, Dieter, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe Nicht mehr Kassenführer: 3. Mietzner, Richard | a) 29.07.2009 Schlenker | ||
| 3 | b) Kassenführer: 5. Zahn, Mario, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe OT Herzsprung Nicht mehr Kassenführer: 4. Pfennig, Dieter | a) 20.04.2016 Rensch | ||
| 4 | b) Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Winter, Thomas, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe OT Zaatzke Stellvertreter: 6. Mietzner, Ralf, *XX.XX.XXXX, Wittstock/Dosse Kassenführer: 7. Dietz, André, *XX.XX.XXXX, Wittstock/Dosse Nicht mehr Vorsitzender: 1. Tefs, Arnold Nicht mehr Kassenführer: 5. Zahn, Mario | a) 31.03.2022 Job | ||
| 5 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Kassenführer: 7. Dietz, André | a) 02.02.2024 Job |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.