Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Der 2. Vorsitzende wird im Innenverhältnis nur tätig, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 DEM belasten, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes nötig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rocco Lavella
Stadthagen
Vorstand
Uwe Matulinski
Niedernwöhren
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.12.1988
Freitext
Satzung Bl. 6-9 d.A. Tag der ersten Eintragung: 17.03.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2005.
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 07.12.2016.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.