Der Handel mit Turboladern für Schiffsmotoren und andere Maschinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Hartmut Okon
Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten 285
Carolyn Anja Craycraft
Bremerhaven
Einzelprokura
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.