Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Zu Rechtsgeschäften, die den Betrag von 1.000,-- DM übersteigen, ist die Zustimmung des Vorstandsgremiums (§ 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung) erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jan Martin
Remseck am Neckar
Vorstand
Joachim Dobler
Mühlacker
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.10.1990 mit Neufassung vom 04.10.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2014.