Vertretungsberechtigt sind der Präsident, der Vizepräsident I, der Vizepräsident Il, der Vizepräsident Ill und der Vizepräsident IV. Der Präsident und der Vizepräsident I sind einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR und bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert bis 10.000,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR und Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Samuel Kainhofer
Straubenhardt
Vorstand
Martin Fauth
Bad Herrenalb
Vorstand
Patrick Merkle
Straubenhardt
Vorstand
Elke Sayer
Ettlingen
Vorstand
Volker Wessinger
Straubenhardt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beiträge und Zuwendungen), §7 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins) und § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Berufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Bl. 6 ff
Satzung: Sonderband 1 Blatt 43ff.
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