Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung aufgrund Satzung und Ordnung des DFL Deutsche Fuball Liga e.V. (DFL e.V.), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie des Deutscher Fußball Bund (DFB) e.V. und gegebenenfalls anderer nationaler und internationaler Einrichtungen zur Teilnahme an den Fußballlizenzligen, der 3. Liga und der Regionalliga West, sowie anderen nationalen und internationalen Wettbewerben, einer oder mehrerer Fulballamateur- und/oder Jugend- oder Frauenmannschaften.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.12.2018 / 06.02.2019
Aufgrund der erteilten Ermächtigung (§ 6 Ziff. 1 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 27.03.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 238.732,00 EUR auf 2.738.732,00 EUR durch Ausgabe von 238.732 auf den Inhaber lautenden Stückakktien ("Junge Aktien") gegen Bareinlagen erhöht. Die Erhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. § 6 I (Grundkapital) ist entsprechend geändert.
Von Amts wegen ergänzt: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts zu entscheiden.
Aufgrund der erteilten Ermächtigung (§ 6 Ziff. 1 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch berichtigenden Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 20.09.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 127.960,00 EUR auf 2.866.692,00 EUR durch Ausgabe von 127.960 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Junge Aktien") gegen Bareinlagen erhöht. Die Erhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. § 6 I (Grundkapital) ist entsprechend geändert.
Aufgrund der erteilten Ermächtigung vom 21.03.2022 (§ 6 Ziff. 1 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 15.06.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um 71.062,00 Euro auf 2.937.754,00 Euro durch Ausgabe von 71.062 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Junge Aktien") gegen Bareinlage erhöht. Die Erhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. § 6 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) ist entsprechend geändert.
Aufgrund der erteilten Ermächtigung vom 21.03.2022 (§ 6 Ziff. 1 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 03.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um 3.549,00 Euro auf 2.947.734,00 Euro durch Ausgabe von 3.549 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Junge Aktien") gegen Bareinlage erhöht. Die Erhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. § 6 Abs.1 und 2 (Grundkapital) ist entsprechend geändert.
Aufgrund der erteilten Ermächtigung vom 21.03.2022 (§ 6 Ziff. 1 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 30.11.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um 6.431,00 Euro auf 2.944.185,00 Euro durch Ausgabe von 6.431 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Junge Aktien") gegen Bareinlage erhöht. Die Erhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. § 6 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) ist entsprechend geändert.
Formwechsel
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der SC Paderborn 07 e. V. mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn VR 1201 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.12.2018 / 06.02.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.02.2019 wirksam geworden.
Genehmigtes Kapital
Die SC Paderborn 07 Management GmbH, als persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.06.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.250.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Die SC Paderborn 07 Management GmbH, als persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.03.2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.433.346,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022). § 6 I (Grundkapital) ist entsprechend geändert.
Freitext
Textattribute der Eintragungen lfd. Nr. 3 und 6 jeweils bezüglich des genehmigten Kapitals zur Berichtigung des aktuellen Ausdrucks von Amts wegen geändert.
Von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das genehmigte Kapital beträgt noch 1.352.304,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.