Handelsregister · VR 40541

Chronologischer Auszug

SC Frasdorf e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SC Frasdorf e.V.

b)
Frasdorf
a)
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind je
einzelvertretungsbrechtigt.
Ausgaben bis zu 3000,-- DM im Einzelfall kann der erste
Vorsitzende genehmigen. Ausgaben über 3000,-- DM bis
20.000,-- DM bedürfen der Zustimmung der
Vorstandschaft. Für Ausgaben über 20.000,-- sowie für
den Ankauf, Verkauf oder zur Belastung von größeren
Objekten ist in jedem Fall die Genehmigung der
Mitgliederversammlung einzuholen.

b)
Vorsitzender:
Kaiser, Franz, Handelsvertreter, Frasdorf
Zweiter Vorsitzender:
Auer, Wolfgang, Zimmerermeister, Frasdorf
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 08.02.1981 zuletzt geändert am 23.04.1994
a)
11.06.2002
Stellmach

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.10.1981.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 6 So.
2a)
01.01.2006
System

b)
Zuständigkeit geändert zum
1.1.2006 vom Amtsgericht
Rosenheim zum Amtsgericht
Traunstein.
3b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Kaiser, Franz, Handelsvertreter, Frasdorf
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Auer, Wolfgang, Zimmerermeister, Frasdorf

Gewählt:
1. Vorsitzender:
Richter, Julian Johannes Friedrich-Karl, Frasdorf,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Schlosser, Sebastian, Frasdorf, *XX.XX.XXXX
a)
16.05.2011
Zankl

b)
SBBl. 7, HBBl. 51
4b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Richter, Julian Johannes Friedrich-Karl, Frasdorf,
*XX.XX.XXXX

Gewählt:
1. Vorsitzender:
Dr. Weiß, Andreas, Frasdorf, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2019
Leitner

b)
SBBl. 8, HBBl. 53
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind je
einzelvertretungsberechtigt.

Ausgaben bis zu 3000,-- Euro im Einzelfall kann der 1.
Vorsitzende genehmigen. Ausgaben über 3000,-- Euro
bis 20.000,-- Euro bedürfen der Zustimmung der
Vorstandschaft. Für Ausgaben über 20.000,-- Euro sowie
für den Ankauf, Verkauf oder zur Belastung von größeren
Objekten ist in jedem Fall die Genehmigung der
Mitgliederversammlung einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz), 2
(Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Aufnahme), 6 (Austritt), 8 (Einnahmen und
Ausgaben), 9 (Gliederung des Vereins), 11 (Vorstandschaft), 12 (Mitglieder- und
Hauptversammlung), 13 (Beiträge), 15 (Kassenprüfer) und 16 (Auflösung des Vereins) der
Satzung beschlossen.
a)
31.10.2022
Härschel

b)
SBBl. 9, HBBl. 58

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.