Handelsregister · VR 40541
Chronologischer Auszug
SC Frasdorf e.V. · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SC Frasdorf e.V. b) Frasdorf | a) Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind je einzelvertretungsbrechtigt. Ausgaben bis zu 3000,-- DM im Einzelfall kann der erste Vorsitzende genehmigen. Ausgaben über 3000,-- DM bis 20.000,-- DM bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft. Für Ausgaben über 20.000,-- sowie für den Ankauf, Verkauf oder zur Belastung von größeren Objekten ist in jedem Fall die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. b) Vorsitzender: Kaiser, Franz, Handelsvertreter, Frasdorf Zweiter Vorsitzender: Auer, Wolfgang, Zimmerermeister, Frasdorf | a) Eingetragener Verein Satzung vom 08.02.1981 zuletzt geändert am 23.04.1994 | a) 11.06.2002 Stellmach b) Tag der ersten Eintragung: 14.10.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 So. |
| 2 | a) 01.01.2006 System b) Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein. | |||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Kaiser, Franz, Handelsvertreter, Frasdorf Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Auer, Wolfgang, Zimmerermeister, Frasdorf Gewählt: 1. Vorsitzender: Richter, Julian Johannes Friedrich-Karl, Frasdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Schlosser, Sebastian, Frasdorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2011 Zankl b) SBBl. 7, HBBl. 51 | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Richter, Julian Johannes Friedrich-Karl, Frasdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Dr. Weiß, Andreas, Frasdorf, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2019 Leitner b) SBBl. 8, HBBl. 53 | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind je einzelvertretungsberechtigt. Ausgaben bis zu 3000,-- Euro im Einzelfall kann der 1. Vorsitzende genehmigen. Ausgaben über 3000,-- Euro bis 20.000,-- Euro bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft. Für Ausgaben über 20.000,-- Euro sowie für den Ankauf, Verkauf oder zur Belastung von größeren Objekten ist in jedem Fall die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Aufnahme), 6 (Austritt), 8 (Einnahmen und Ausgaben), 9 (Gliederung des Vereins), 11 (Vorstandschaft), 12 (Mitglieder- und Hauptversammlung), 13 (Beiträge), 15 (Kassenprüfer) und 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 31.10.2022 Härschel b) SBBl. 9, HBBl. 58 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.