Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Verpflichtungsgeschäfte, soweit das Verpflichtungsvolumen 35.000,- EUR überschreitet, mit Ausnahme von Sponsoringverträgen, sind nicht zulässig. Kontokorrentkredite und Darlehen, soweit ein Gesamtvolumen von 35.000,- EUR überschritten wird, sind nicht zulässig. Die Mitgliederversammlung kann für Einzelfälle zu den genannten Geschäften dem Vorstand Vertretungsmacht erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kurt Schallehn
Brühl
Vorstand
André Scheuer
Wesseling
Vorstand
Sylke Grabow-Fricke
Brühl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.04.1994, zuletzt geändert am 24.04.2006
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2009 hat die Neufasssung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Name des Vereins und die Allgemeine Vertretungsregelung geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Der Vorstand) beschlossen; dabei wurde auch die Allgemeine Vertretungsregelung geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.10.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 963 Amtsgericht Brühl getreten. Freigegeben am 27.01.2010.
letzter Satzungstext Blatt 78-83 des Sonderbandes
Beschluss Blatt 95-98, Satzungsneufassung Blatt 100-107 des Sonderbandes
Beschluss Blatt 129-150 Sdb., Wortlaut der Satzung Blatt 157-164 Sdb.
Beschluss Blatt 169-192 Sdb., Wortlaut der Satzung Blatt 193-200 Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.