Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Für Rechtsgeschäfte von 1.000,00 DM bis 3.000,00 DM ist die Zustimmung des Vereinsausschusses, für Rechtsgeschäfte ab 3.000,00 DM einschließlich Grundstücksgeschäfte jeglicher Art ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Protokoll Bd. II Bl. 11 SB
Fall 2
Beschluss Blatt 18 Sonderband
Satzung
Satzung vom 16.12.1998 mit Änderung vom 06.03.1999 Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, bisher Squash-Club Racket 57 Aschaffenburg e.V., und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aschaffenburg (bisher Amtsgericht Aschaffenburg, VR 1141) nach Babenhausen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.