Handelsregister · VR 40339 früher Amtsgericht Plettenberg

Registerinformationen

Sauerländischer Gebirgsverein - Abteilung Ohle eingetragener Verein · Amtsgericht Iserlohn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sauerländischer Gebirgsverein - Abteilung Ohle eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Plettenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 40339 früher Amtsgericht Plettenberg
Gericht
Amtsgericht Iserlohn
Letzte Eintragung
23.08.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Peter-Wilm Dickehage

Plettenberg

Liquidator(in)

Heide Fochler

Plettenberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.01.1985
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.04.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Plettenberg VR 339) getreten. Freigegeben am 10.08.2009.
  • Stellvertretender Vorsitzender von Amts wegen gelöscht, da Eintraung irrtümlich nicht erfolgte. Vorstand gem. § 26 BGB von Amts wegen ergänzt.
  • Protokolle Bl. 117 - 120, 121 - 127, 128 - 131 d. A.
  • Protokoll Bl. 142 - 145 d. A.
  • Protokoll Bl. 168 - 171 d. A., Satzung Bl. I d. A.
  • Protokoll Bl. 177/178 d. A.
  • Protokoll Bl. 185/187 d. A., Satzung Bl. II d. A.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2024 hat die Auflösung des Vereins beschlossen. 2 Liquidatoren

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.