Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Eva Reichert
Hirzenhain
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Markus Haselbauer
Münzenberg
einzelvertretungsberechtigt, befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit dies Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen betrifft. Prokurist(in)
Thomas Schmitter
Niddatal
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2019
Freitext
Fall 1
Befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit dies Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen betrifft.
Die Gesellschafterversammlung kann einzelne Geschäftsführer für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Weiterhin kann die Gesellschafterversammlung einzelne Geschäftsführer für ein einzelnes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreien.
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Fall 3
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.