Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Glesch v. 1846 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bergheim
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 300632 früher Amtsgericht Bergheim
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
20.11.2025
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz Peter Fischer
Bergheim
Vorstand
Silvia Maria Breuer
Bergheim
Vorstand
Martino Muscara
Bergheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1988, zuletzt geändert am 20.01.2008
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Wesen und Aufgaben), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft), § 6 Organe der Bruderschaft), § 8 (Sportschießen), § 9 (Schützenfest), § 10 (Kirchliche Veranstaltungen), § 11 (Schiedsgericht), § 12 (Datenschutzklausel), § 14 (Auflösung der Bruderschaft) und § 15 (Inkrafttreten) beschlossen. Durch Wegfall von Paragraphen und Einfügen neuer Paragraphen haben sich Nummerierungen und Überschriften geändert. Anlage 1 (Beschluss der Bundesvertreterversammlung vom 12.März 2017) und Anlage 2 (Schiedsgerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.) wurden eingefügt. Die Satzung der Sportschützen von 1980 ist nunmehr Anlage 3.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.11.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 632 Amtsgericht Bergheim getreten. Freigegeben am 22.06.2009. Satzung Bl. 93-102 bish. Akte
Beschluss Bl. 40-79 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 80-97 Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.