Handelsregister · VR 10513

Chronologischer Auszug

Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft 1904 e.V. Hausen · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1904 e.V.

b)
Hausen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Fronk, Peter, Mayen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.01.1934 zuletzt geändert am 21.01.1984
a)
10.07.2006
Martinson

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.05.1934
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 513, AG
Andernach getreten.
Freigegeben am 10.07.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Fronk, Peter, Mayen
Gewählt als
Vorsitzender:
Neis, Frank Helmut, Mendig, *XX.XX.XXXX
Als bisher nicht eingetragener und aus dem Vorstand
wieder ausgeschiedener
1. Vorsitzender:
Keiner, Andreas, Wassenach, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2012
Lanzendörfer
3a)
Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft 1904 e.V. Hausen

b)
Mendig
b)
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Keiner, Andreas, Wassenach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2013 hat eine komplette Neufassung der Satzung
beschlossen und mit ihr die Änderung des Namens und des Sitzes des Vereins, sowie die
allgemeine Vertretungsregelung. Nunmehr vertritt auch der 2. Vorsitzende den Verein.
a)
22.04.2013
Georg

b)
Fall 3
Satzung Bl. 173ff
4b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Keiner, Andreas, Wassenach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Hennerici, Stefan, Welling, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 20
(Auflösung) beschlossen.
a)
20.04.2018
Schwan

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.