Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich (§§ 10 u. 14 der Satzung) für: -Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, -Grundstücksgeschäfte im Umfange von mehr als 15.000,00 EUR, -die Aufnahme und Herausgabe von Darlehen über 15.000,00 EUR, -die Übernahme von Bürgschaften, -die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ingo Rüd
Üchtelhausen, Ebertshausen
Vorstand
Pascal Werner
Üchtelhausen, Ebertshausen
Vorstand
Katja Ziegler
Üchtelhausen, Ebertshausen
Vorstand
Barbara Gößmann-Schmitt
Gädheim
Vorstand
Theresia Rudolph
Üchtelhausen, Ebertshausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.09.1976
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.10.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff So.
Protokoll Bl. 50,51 SB;
Satzung Bl. 56 SB; Protokoll Bl. 55,65 SB;
Schreiben Bl. 76 SB;
Protokoll Bl. 81 ff SB;
Protokoll Bl. 94 ff SB;
Protokoll Bl. 98 ff SB;
Ernennungsschreiben Bl. 105 SB;
Protokoll Bl. 109 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.