Handelsregister · VR 17658

Chronologischer Auszug

Sanitätsverein München e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sanitätsverein München e.V.

b)
München
a)
Der Verein wird grundsätzlich durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ausnahmen:
-Der 1. Vorsitzende ist zum Abschluss von
Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 2.500,-- EUR
berechtigt, sofern es sich bei dem Rechtsgeschäft um
die Organisation eines Sanitätseinsatzes handelt.
-Jedes Vorstandsmitglied ist allein zum Abschluss von
Rechtsgeschäften
vertretungsberechtigt, die den Verein jeweils nicht mit
mehr als 250,-- EUR p.a. belasten.

b)
1. Vorsitzender:
Lappy, Gerhard, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kappler, Fabian, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Oelert, Jochen, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.04.2002.
a)
13.05.2002
Seidl

b)
Satzung Bl. 4 SB.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.02 hat die Änderung des § 2 der Satzung nach
näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
21.11.2002
Unglaub

b)
Satzung Prot.Bl. 7 SB.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2004 hat die Änderung des § 5 der Satzung
beschlossen.
a)
22.11.2004
Unglaub

b)
Satzung/Protokoll Bl. 11 SB.
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kappler, Fabian, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Eder, Christian, Riemerling, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2007
Lauktien
5b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Oelert, Jochen, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Lederer, Christian, Gilching, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2008
Drexler
6a)
Der 1. Vorsitzende ist zum Abschluss von
Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 5000,00 EUR
berechtigt, sofern es sich bei dem Rechtsgeschäft um
die Organisation eines Sanitätseinsatzes handelt.
Jedes Vorstandsmitglied ist allein zum Abschluss von
Rechtsgeschäften
vertretungsberechtigt, die den Verein jeweils nicht mit
mehr als 2500,-- EUR belasten.
Im übrigen wird der Verein durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde u.a. geändert: § 9 (Vorstand)
a)
07.09.2017
Unglaub

b)
Satzung Bl. 26 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.