Handelsregister · HRB 301288

Registerinformationen

Sanitätshaus Keller GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sanitätshaus Keller GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bietigheim-Bissingen
Geschäftsanschrift
Stuttgarter Straße 82, 74321 Bietigheim-Bissingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 301288
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
13.10.2011
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Handel von und mit orthopädischen Hilfs- und Heilmitteln aller Art sowie Handel mit Sanitätsartikeln, Textilien, Miederwaren, medizinischen Geräten, Gesundheitsschuhen und Artikeln, die der Gesundheitspflege dienen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sabine Keller

Bietigheim-Bissingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Manfred Keller

Leonberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Christoph Nebel

Besigheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1992 zuletzt geändert am 10.10.2002

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.1993
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 30 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 28

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.