Gegenstand des Unternehmens ist ein Integrationsprojekt i. S. d. § 132 Abs. 1 SGB IX, das die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb i. S. d. § 68 Nr. 3 c AO mit einer Beschäftigungsquote schwer behinderter Menschen i. S. d. § 132 Abs. 1 SGB IX von mindestens 40 % erfüllt. Insofern ist die Aufgabe die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen für schwer behinderte Menschen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lars Dirksen
Waldeck
Prokurist(in)
Andreas Rygol
Fritzlar
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.07.1998 Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Volkmarsen (bisher Amtsgericht Korbach HRB 1374) nach Bad Wildungen; § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung auf Euro sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 935,40 EUR auf 26.500,00 EUR beschlossen. Die Satzung ist insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 und mit ihr die Sitzverlegung nach Fritzlar beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Sinn und Zweck der Gesellschaft) und 19 (Beendigung der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Anmeldung Blatt 16 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff Sonderband
Beschluss Blatt 22ff Sonderband
Fall 3
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.