Der Betrieb des Sandkorn Thearters und sonstige Kunst und Kultur fördernde Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen auszuführen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefanie Lackner
Karlsruhe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.04.1995 zuletzt geändert am 29.04.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf EUR umgestellt und um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der im Vereinsregister des Amtsgericht Karlsruhe eingetragene Verein Sandkorn Theater mit Sitz in Karlsruhe auf Grund des Umwandlungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 19.04.1995 gemäß § 190 UmwG im Wege des Formwechels die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung angenommen hat.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 21.07.1995
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.