Handelsregister · VR 39509

Chronologischer Auszug

Sanatani Puja and Sanskriti e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sanatani Puja and Sanskriti e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Sekretär.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Bhattacharyya, Sachin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

2.
Paul, Arijit, *XX.XX.XXXX, Berlin

Sekretär:
3.
Pal, Gobinda Chandra, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 26.06.2021

Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2022 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
01.04.2022
Röling
b)
Satzung Bl.
16-20 SB
Beschluss Bl.
14-15 SB
2b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Bhattacharyya, Sachin

Nicht mehr Schatzmeister:
2. Paul, Arijit

Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzender:
Pal, Gobinda Chandra, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
4.
Bhattacharjee, Arka, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Sekretärin:
5.
Ghosh Chowdhury, Priyanka, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinstätigkeit)
und § 18 (Auflösung) beschlossen.
a)
05.05.2023
Ulus
b)
Beschluss Bl.
25-28 (28-33)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.