Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens 1. durch eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung sowie 2. durch die Sicherstellung der Notfallversorgung nach Maßgabe der krankenhausplanerischen Vorgaben. Gegenstand des Unternehmens ist dementsprechend insbesondere der Betrieb eines Krankenhauses mit Nebeneinrichtungen und Hilfsbetrieben sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den medizinischen und anderen Krankenhausberufen. Das von der Gesellschaft betriebene Krankenhaus ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Gesellschaftsvertrages - und soll dies bleiben - Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und betreibt ein Ausbildungsinstitut für Pflegeberufe, eine Lehranstalt für technische Assistenten in der Medizin und eine Fort- und Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe. Die gesetzlichen und krankenhausplanerischen Vorgaben des Landes Hessen in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere im Hinblick auf den Inhalt des Sicherstellungsauftrages der Stadt Offenbach, sind von der Gesellschaft stets zu erfüllen. Neben der patienten- und bedarfsgerechten und einer unabhängig von der sozialen Herkunft und der gesundheitlichen Situation der Patienten erfolgenden stationären Versorgung der Bevölkerung gehört zum Zweck und den Zielen der Gesellschaft, der Betrieb eines qualitativ leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhauses mit einem möglichst umfassenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Leistungsspektrum, welches mit der Versorgungsstufe eines Maximalversorgers vergleichbar ist
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Norbert Rilinger
Altenstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Nils Dehe
Offenbach am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Philipp Schlerkmann
Seefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Martin Eberlein
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2004 mit Nachtrag vom 01.11.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (jetzt: Firma) und § 2 (jetzt: Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2005 hat zur Durchführung der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 4.975.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand), 10 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) und 11 (Vorsitz im Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2013 mit Nachtrag vom 16.10.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 3 (Zweck, Gegenstand und Ziele der Gesellschaft) sowie 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 (Geschäftsführung und Vertretung), 8 (Zusammensetzung und Organisation des Aufsichtsrates), 9 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates), 10 (Gesellschafterversammlung), 11 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) sowie die Streichung der §§ 2a (Gemeinnützigkeit) und 16 (Gründungsaufwand) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 f. Sonderband
Beschlüsse Blatt 17 ff., 59 ff. Sonderband,
Gesellschaftsvertrag Blatt 64 ff. Sonderband
Blatt 76 Sonderband
Beschluss Blatt 82 ff., Gesellschaftsvertrag Blatt 95 ff. Sonderband I; Ausgliederungsvertrag und Zustimmungsbeschlüsse Blatt 82 ff. Sonderband I
Fall 10
Fall 11
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 23
Fall 26
Fall 27
Fall 28
Fall 30
Fall 32
Fall 33
Fall 34
Fall 35
Fall 36
Fall 37
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 05.04.2022 berichtigt in: Spalte 5
Fall 39
Fall 44
Fall 45
Fall 48
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsräger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main vom 18.11.2004 mit dem dieser gehörenden Eigenbetrieb "Klinikum Offenbach am Main, Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main" (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 9779) einen Teil des Vermögens der Stadt Offenbach am Main als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OKM Offenbacher Klinik Management und Service GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 11313) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.