(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie die Förderung der Berufsbildung im Bereich des Gesundheitswesens. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens, einschließlich Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten sowie Neben- und Hilfsbetrieben. (3) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen, die steuerbegünstigte Körperschaften sind, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungenim In- und Ausland zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Lilli Herzog
Coburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Fridolin Rech
Neustadt b.Coburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Melanie John
Münster
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Marco Zipfel
Kronach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.12.1998 mit Nachtrag vom 28.06.1999.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders geändert: § 1(Firma) und 2 (Gegenstand).
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2016 mit Nachtrag vom 24.08.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders geändert: § 2 (Zweck des Unternehmens und Gemeinnützigkeit).
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 13.07.2023 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens und Gemeinnützigkeit).
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2024 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital).
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Unternehmensgegenstand der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), 9 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist gemäß §§ 168 ff., 123 Abs. III Nr. 2 UmwG im Wege der Ausgliederung des Krankenhausbetriebes "Landkrankenhaus Coburg" durch den Zweckverband "Krankenhausverband Coburg" bestehend aus Stadt Coburg und Landkreis Coburg, zur Neugründung und Übertragung des Betriebsvermögens dieses Krankenhausbetriebes als Gesamtheit auf die hiesige Gesellschaft nach näherer Maßgabe der im Ausgliederungsplan enthaltenen Aufstellungen und Inventarverzeichnisse errichtet worden. Auf die Gesellschafterversammlung vom 04. Dezember 1998 mit Nachtrag vom 28. Juni 1999 samt Ausgliederungsplan und den Sachgründungsbericht vom 28. Juni 1999 wird Bezug genommen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg (Az.: IE 1822/23) über das Vermögen der Gesellschaft vom 30.10.2024 ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2025 wieder das Kalenderjahr.
Das Stammkapital wurde im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung von 100.000,00 Euro um 100.000,00 Euro auf 0,00 Euro herabgesetzt. Das Stammkapital der Gesellschaft wurde gleichzeitig von 0,00 Euro um 25.000,00 Euro auf insgesamt 25.000,00 Euro erhöht.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.07.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 555 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.