Handelsregister · HRB 30820

Chronologischer Auszug

san-proof GmbH · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
san-proof GmbH

b)
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Sebastianstraße 141, 53474 Bad Neuenahr-
Ahrweiler

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Erbringung von Gutachten als
Sachverständiger, Beratungs- und
Consultingdienstleistungen sowie
Schulungen im TGA-Bereich.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Prüter, Dirk, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz), § 3
(Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes und die Sitzverlegung von Bonn
(bisher Amtsgericht Bonn HRB 13969) nach Bad Neuenahr-
Ahrweiler beschlossen.
a)
24.01.2025
Beye

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.