Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Erteilung einer Einzelvertretungsbefugnis ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Sylke Busenbender
Berlin
mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten 274
Gary Walfred Lundstrom
Boone/North Carolina/Vereinigte Staaten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2022-11-28
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